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Aktuelle Information

Vogelgrippe (Aviäre Influenza)

Informationen, Handlungsempfehlungen und Meldepflichten für Geflügelhalter in Österreich.

Verdachtsfall melden

Bezirksverwaltungsbehörde oder Amtstierarzt sofort kontaktieren.

Biosicherheit

Stallhygiene, Schutzkleidung und Wildvogel-Kontakt vermeiden.

Meldepflicht

Anzeigepflichtige Tierseuche – gilt für alle Bestandsgrößen.

Was ist die Vogelgrippe?

Unter der Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza) versteht man die schwere Verlaufsform einer Infektion mit Influenza-A-Viren bei Vögeln. Sie wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAI) der Subtypen H5 oder H7 verursacht.

Die Geflügelpest ist in Österreich und der EU eine anzeigepflichtige Tierseuche. Wildvögel – insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse – gelten als natürliches Reservoir und können das Virus über weite Strecken verbreiten, insbesondere entlang der Zugvogelrouten.

Der Fachverband der Geflügelwirtschaft Österreich (GWÖ) informiert seine Mitglieder zeitnah über die aktuelle Seuchenlage, koordiniert mit Behörden und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen für betroffene Betriebe.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten zur Vogelgrippe

Die wichtigsten Informationen für Geflügelhalter, Betriebe und Interessierte auf einen Blick.

Die Vogelgrippe, auch Aviäre Influenza (AI) oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Influenza-A-Viren verursachte, hochansteckende Tierseuche. Besonders gefährlich sind die hochpathogenen Varianten der Subtypen H5 und H7 (HPAI), die bei Geflügel zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit führen können. Wildvögel – insbesondere Wasservögel – gelten als natürliches Reservoir und können das Virus über weite Strecken verbreiten.

Fragen zur Vogelgrippe?

Unser Team berät Sie zu Biosicherheitsmaßnahmen, Entschädigungsansprüchen und behördlichen Abläufen.

Vogelgrippe (Aviäre Influenza) – Informationen für Geflügelhalter | Geflügelwirtschaft Österreich (GWÖ)